Wirtschaftsprüfung

 

Jahres- und Konzernabschlussprüfung

Die tradierte Jahres- und Konzernabschlussprüfung in Form der gesetzlichen Pflichtprüfung oder freiwilligen Prüfung erfolgt auf der Grundlage der IDW-Prüfungsstandards bzw. -stellungnahmen, abgestimmt auf die Bedürfnisse der jeweiligen Mandanten.
Zuletzt in 2023 haben wir uns wiederholt den Anforderungen des sogenannten “Peer review” gestellt und unsere Wirtschaftsprüfungskanzlei erfolgreich durch einen registrierten Prüfer für Qualitätskontrolle prüfen lassen. Somit können wir Sie nachhaltig bei Ihrer Jahres- oder Konzernabschlussprüfung begleiten.


Sonderprüfungen

Das Spektrum dieser Prüfungen orientiert sich weitgehend an den gesetzlichen Prüfungsvorschriften. Hierunter werden Sonderprüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) erfasst, im Zusammenhang mit energierechtlichen Vorschriften des EEG, KWKG, EnWG, der KAV oder StromNEV, von Vorgängen wegen unzulässiger Unterbewertung, der Geschäftsführung, der Gründung von Kapitalgesellschaften hinsichtlich der Werthaltigkeit bei Sacheinlagen, Umwandlungs- und Verschmelzungsprüfungen.
Auf freiwilliger Basis führen wir Sonderprüfungen durch im Rahmen von Unternehmenssanierungskonzepten, Kreditwürdigkeitsprüfungen, Prospektprüfungen und Prüfungen über drohende bzw. eingetretene Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung.


Betriebswirtschaftliche Gutachten

Die Erstellung von Gutachten im Bereich der wirtschaftlichen Betriebsführung und der Unternehmensbewertungen gehören, geprägt durch das unmittelbare Berufsbild, zu den Kernbereichen einer Wirtschaftsprüfertätigkeit.


Internationale Rechnungslegung (IFRS)

Die Globalisierung der Märkte zwingt nicht nur die deutschen großen Kapitalgesellschaften in internationale Rechnungslegungsstandards. Es ist offenkundig längst erkannt, dass die Internationalisierungsstrategien eine Sogwirkung auch auf mittelständische und kleine Unternehmen entfalten. Hierbei beraten und unterstützen wir unsere Mandanten bei der Umsetzung der IAS/IFRS in der Rechnungslegung der Unternehmung.


Treuhandtätigkeit

Zu unseren Berufsaufgaben zählt auch die treuhänderische Verwaltung, soweit sie auf gesetzlicher bzw. rechtsgeschäftlicher Basis beruht. In den Tätigkeiten als Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter verfügen wir über reichhaltige Erfahrung.

 
 
 
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